UVP-G 2000 idF BGBl 1996/773: § 24 Abs 11 (VfGH erkennt über Gesetzwidrigkeit von Verordnungen gemäß Abs 1 auf Antrag der in § 19 Abs 3 und 4 genannten Parteien; bei der Erlassung von TrassenV kommt bloß beteiligten Bürgerinitiativen vor dem VfGH eine Legitimation zur Anfechtung der betreffenden TrassenV nicht zu)