Keine Verletzung (Bescheid)
B 636/04, 15. 6. 2005
Widerspruch der Telekom-Control-Kommission gegen die Haftungsklauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Mobil) eines Mobilfunkbetreibers. Keine Zuständigkeit der Telekom-Control-Kommission über einen konkreten zivilrechtlichen Anspruch zu entscheiden, sondern AGBs zu widersprechen.