B-VG: Art 1 (demokratisches Prinzip; relativ geschlossenes Rechtsquellensystem des B-VG zur Erlassung generellen Rechts)
Art 9 Abs 2 (Übertragung einzelner Hoheitsakte des Bundes auf zwischenstaatliche Einrichtungen und ihre Organe; keine Anwendung auf das Verhältnis Österreichs zu Organen der EG, dessen Grundlage das EU-BeitrittsBVG ist)