Tir GVG 1996 idF LGBl 1999/75: § 2 Abs 2 (land- und forstwirtschaftlicher Betrieb; Begriff; Bewirtschaftung auch durch Pächter zulässig; daraus kann nicht zwingend abgeleitet werden, dass bei einem landwirtschaftlichen Betrieb Pachtgrundstücke in beliebigem Ausmaß möglich sind)