Keine Verletzung (Bescheid)
B 361/06, 12. 6. 2006
Keine Verletzung des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch die Zurückweisung der Berufung der verpflichteten Partei gegen die Erteilung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung des Zuschlags in einem Versteigerungsverfahren mangels Beschwer.