Verletzung (Bescheid)
B 1330/04, 26. 9. 2005
Widerruf der Ausschreibung durch einen Auftraggeber. Zurückweisung des Nachprüfungsantrages, in dem die Nichtigerklärung des Widerrufs, in eventu die Feststellung der Rechtswidrigkeit des Widerrufs der Ausschreibung begehrt wurde durch den Vergabekontrollsenat für Wien mit der Begründung, in § 101 Wr LandesvergabeG nicht aufgezählte Entscheidungen des öffentlichen Auftraggebers, worunter auch eine Widerrufsentscheidung fällt, seien nach den Bestimmungen dieses Gesetzes nicht anfechtbar.