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VwGH 2003/07/0045, 28. 9. 2006 (Wasserrecht)

JudikaturWasserrechtZfV 2007/1713ZfV 2007, 741 Heft 3 v. 13.8.2007

WRG 1959 idF BGBl 1990/252: 63 lit b (Enteignung von Liegenschaften und Bauwerken für Wasserbauvorhaben; Voraussetzungen; Interessenabwägung erforderlich; ein Wasserbauvorhaben liegt auch dann vor, wenn ein Projekt verwirklicht wurde und erst nachträglich um dessen wasserrechtliche Bewilligung angesucht wird; auch nach Realisierung des Projektes ist Interessensabwägung möglich)

2003/07/0045, 28. 9. 2006

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