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VwGH 2005/20/0003, 17. 10. 2006 (Verwaltungsverfahren)

JudikaturVerwaltungsverfahrenZfV 2007/1689ZfV 2007, 734 Heft 3 v. 13.8.2007

AVG: § 71 Abs 1 Z 1 (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, unter anderem Versäumung einer Frist, Glaubhaftmachung eines unvorhergesehenen oder unabwendbaren Ereignisses, kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens; nicht sprach- und rechtskundiger Asylwerber, Hinweispflicht gegenüber Flüchtlingsberatern, kein übertriebener Sorgfaltsmaßstab)

2005/20/0003, 17. 10. 2006

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