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VwGH 2003/09/0088, 4. 9. 2006 (Verwaltungsstrafverfahren)

JudikaturVerwaltungsstrafverfahrenZfV 2007/1666ZfV 2007, 727 Heft 3 v. 13.8.2007

VStG: § 46 Abs 1 (Mitteilung einer Ausfertigung des Bescheides; keine Zustellung des Straferkenntnisses zu eigenen Handen vorgeschrieben; Verwaltungsstrafverfahren darf nur dann ohne Anhörung der Partei durchgeführt werden, wenn dies unter Zustellung zu eigenen Handen vorher angedroht worden ist)

AVG: § 22 (Zustellung zu eigenen Handen bei besonders wichtigen Gründen oder wenn es gesetzlich vorgesehen ist; wichtiger Grund)

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