EG: Art 12 (Diskriminierungsverbot; Anwendung nur im Geltungsbereich des Gemeinschaftsrechts; keine gemeinschaftsrechtlichen Regelungen über Befähigungsnachweise für Freizeittätigkeiten, zB Jagdprüfungen)
RL 92/51EG über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise: - (Anwendung ausschließlich auf berufliche Befähigungsnachweise)