FrG 1997: § 10 Abs 4 (Versagung einer Niederlassungsbewilligung; humanitäre Gründe; besonders berücksichtigungswürdiger Fall, keiner; Rückkehr nach China)
§ 19 Abs 2 Z6 (ebenso)
§ 47 Abs 3 (Drittstaatangehöriger, begünstigter, keiner; Stiefeltern eines Österreichers)