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VwGH 2006/12/0120, 13. 9. 2006 (Dienstrecht)

JudikaturDienstrechtZfV 2007/1491ZfV 2007, 667 Heft 3 v. 13.8.2007

PG: § 61 Abs 3 (Nebengebührenzulage, Decklung; keine teleologische Reduktion)

2006/12/0120, 13. 9. 2006

1. Der Wortlaut des § 61 Abs 3 erster Satz PG ordnet eindeutig an, dass die Nebengebührenzulage zum Ruhegenuss 20 % der höchsten aufgewerteten Beitragsgrundlage nicht übersteigen darf. Eine Einschränkung dieser Anordnung (etwa auf jene Fälle, in denen der Ruhegenuss auf Basis einer Ruhegenussbemessungsgrundlage im Ausmaß von 80 % der Ruhegenussberechnungsgrundlage - volle Ruhegenussbemessungsgrundlage - ermittelt wurde) enthält die in Rede stehende Gesetzesbestimmung nicht.

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