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VwGH 2003/09/0081, 4. 9. 2006 (Arbeitsrecht und Arbeiterschutz)

JudikaturArbeitsrecht und ArbeiterschutzZfV 2007/1434ZfV 2007, 644 Heft 3 v. 13.8.2007

AuslBG: § 2 Abs 2 (bewilligungspflichtige Beschäftigung; Nötigung oder Zwang ist kein konstitutives Merkmal einer Beschäftigung gem § 2 Abs 2; Gefälligkeitsdienst; hier: Verrichten einer Tätigkeit im Hinblick auf die zukünftige Arbeitnehmereigenschaft)

2003/09/0081, 4. 9. 2006

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