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VwGH 2006/11/0011, 25. 4. 2006 (Zivildienst)

JudikaturZivildienstZfV 2007/1072ZfV 2007, 455 Heft 2a v. 6.6.2007

ZDG idF BGBl I 2005/106: § 2 Abs 4 (Mit Einbringung einer mängelfreien Zivildiensterklärung wird der Wehrpflichtige von der Wehrpflicht befreit und zivildienstpflichtig)

§ 5 Abs 2 (Mit Eintritt der Zivildienstpflicht wird bestehende Einberufung unwirksam)

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