vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 2005/03/0168, 28. 3. 2006 (Waffenrecht)

JudikaturWaffenrechtZfV 2007/1058ZfV 2007, 447 Heft 2a v. 6.6.2007

WaffG: (Waffenpass, Eigenschaft als Bescheid; ebenso Waffenbesitzkarte)

§ 23 Abs 2 (Anzahl der erlaubten genehmigungspflichtigen Schusswaffen ist grundsätzlich mit nicht mehr als zwei festzusetzen; Erlaubnis für eine größere Anzahl, Antragsteller muss Rechtfertigung glaubhaft machen, Schießsport)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!