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VwGH 2006/02/0038, 31. 3. 2006 (Verwaltungsverfahren)

JudikaturVerwaltungsverfahrenZfV 2007/1041ZfV 2007, 440 Heft 2a v. 6.6.2007

AVG: § 69 Abs 1 Z 2 (Wiederaufnahme; neue Tatsachen oder Beweismittel, keine; Geltendmachung einer nicht mehr dem Rechtsbestand angehörenden Erledigung)

VwGH 2006/02/0038, 31. 3. 2006

Mit angef B wies die bel Beh den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens mit der Begründung ab, der Antragsteller führe selbst aus, dass der LH von W im Zeitpunkt der Erlassung jenes B, auf den der Wiederaufnahmsantrag gestützt wurde, aufgrund des Devolutionsantrages nicht mehr zur Entscheidung zuständig gewesen sei; aus dem klaren Wortlaut des § 69 Abs 1 Z 3 AVG ergebe sich aber, dass die Entscheidung einer unzuständigen Beh keinen Wiederaufnahmsgrund darstellen könne.

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