AVG § 71 Abs 1 Z 1 (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Verhinderung; unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis; minderer Grad des Versehens)
VwGH 2005/08/0215, 15. 2. 2006
Überlässt ein RA nach Unterfertigung eines Beschwerdeschriftsatzes dessen Postaufgabe einer verlässlichen Kanzleikraft und unterläuft dieser hiebei ein Versehen, so liegt dem RA nach der Rsp keine Verletzung seiner Sorgfaltspflicht zur Last (VwGH 29. 3. 2001, 2001/20/0052). Auch ein weisungswidriges Verhalten von Kanzleiangestellten schließt eine Wiedereinsetzung nicht aus, wenn nicht den RA selbst ein eigenes relevantes Verschulden trifft (VwGH 29. 7. 2004, 2004/16/0058).