ZustG: § 17 Abs 3 letzter Satz (Zustellung durch Hinterlegung, Unwirksamkeit der Zustellung, nicht rechtzeitige Kenntnis vom Zustellvorgang wegen Abwesenheit, Wirksamkeit der Zustellung an dem der Rückkehr an die Abgabestelle folgenden Tag)
ZustG: § 17 Abs 3 letzter Satz (Zustellung durch Hinterlegung, Unwirksamkeit der Zustellung, nicht rechtzeitige Kenntnis vom Zustellvorgang wegen Abwesenheit, Wirksamkeit der Zustellung an dem der Rückkehr an die Abgabestelle folgenden Tag)