VStG: § 5 Abs 1 zweiter Satz (Schuld, Fahrlässigkeit; Verschulden, Ungehorsamsdelikt, Abwälzung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, auch bei Bevollmächtigung eines Rechtsanwaltes besteht die Überwachungs- und Kontrollpflicht des nach § 43 Abs 1 WaffG Meldepflichtigen)
VwGH 2005/03/0127, 28. 3. 2006