VStG: § 51e Abs 3 Z 4 (Mündliche Verhandlung, Entfall; Gründe; Berufung gegen verfahrensrechtlichen Bescheid und kein Parteienantrag auf Durchführung)
§ 51e Abs 4 (Absehen trotz Parteienantrages; Gründe, Erlassung eines verfahrensrechtlichen Bescheides; Anwendung auf Fall einer Berufung gegen verfahrensrechtlichen Bescheid, keine)