VwGG: § 46 Abs 4 (Wiedereinsetzung; Verschulden, grobes; Fehlen des Verbesserungsauftrages; Nachforschungen nach Zustellung)
VwGH 2006/18/0047, 0048, 20. 4. 2006
Wie sich aus dem Antragsvorbringen des Bf ergibt, wurde der (aufgrund der hg Verfügung vom 7. Dezember 2005 zurückgestellte) Beschwerdeschriftsatz sofort nach Öffnen der Post durch die Sekretärin des Beschwerdevertreters diesem (oder dem von ihm beauftragten Sachbearbeiter) samt dem dazugehörigen Kanzleiakt (zur Bearbeitung) vorgelegt. Dieser Beschwerdeschriftsatz enthielt (auf Seite 1) den Vermerk der gemeinsamen Einlaufstelle des VwGH und des VfGH, dem zufolge die Bescheidbeschwerde (lediglich) einfach (in einer Ausfer-