VwGG: § 28 Abs 1 Z 6 (Beschwerde, bestimmtes Begehren; selbständige Anfechtbarkeit einer vom Hauptinhalt des Spruches trennbare Nebenbestimmung)
§ 42 Abs 2 (Erkenntnis, Aufhebungsumfang; Aufhebung des ganzen Bescheides im Falle der Anfechtung einer vom Hauptinhalt untrennbaren Nebenbestimmung)