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VwGH 2006/04/0019, 29. 3. 2006 (Vergabewesen)

JudikaturVergabewesenZfV 2007/986ZfV 2007, 424 Heft 2a v. 6.6.2007

BundesvergabeG 2002: § 105 Abs 2 Z 3 (Widerruf der Ausschreibung nach Ablauf der Angebotsfrist; schwerwiegende Gründe, Sachliche Rechtfertigung; Neuerrichtung einer Fuß- und Radwegbrücke; Hochwasserereignis)

VwGH 2006/04/0019, 29. 3. 2006

Ausschreibung von Baumeisterarbeiten für Fuß- und Radwegbrücke über die Ill. Widerruf der Ausschreibung infolge Hochwasserereignisses. Die von der bel Beh im angef B festgestellten und nachträglich eingetretenen Gegebenheiten stellen wesentliche Änderungen von für das Vergabeverfahren relevanten Umständen dar und sind somit für den Auftraggeber schwerwiegende Gründe gem § 105 Abs 2 Z 3 BundesvergabeG 2002, welche den Widerruf sachlich rechtfertigen.

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