BundesvergabeG 2002: § 105 Abs 2 Z 3 (Widerruf der Ausschreibung nach Ablauf der Angebotsfrist; schwerwiegende Gründe, Sachliche Rechtfertigung; Neuerrichtung einer Fuß- und Radwegbrücke; Hochwasserereignis)
VwGH 2006/04/0019, 29. 3. 2006
Ausschreibung von Baumeisterarbeiten für Fuß- und Radwegbrücke über die Ill. Widerruf der Ausschreibung infolge Hochwasserereignisses. Die von der bel Beh im angef B festgestellten und nachträglich eingetretenen Gegebenheiten stellen wesentliche Änderungen von für das Vergabeverfahren relevanten Umständen dar und sind somit für den Auftraggeber schwerwiegende Gründe gem § 105 Abs 2 Z 3 BundesvergabeG 2002, welche den Widerruf sachlich rechtfertigen.