BundesvergabeG 2002: § 55 Abs 1 (Beurteilung der beruflichen Zuverlässigkeit; Einholung einer Auskunft aus Verwaltungsstrafevidenz beim BMWA; Vorliegen einer rechtskräftigen Bestrafung nach § 28 Abs 1 Z 1 AuslBG; mangelnde Zuverlässigkeit außer bei Glaubhaftmachung des Nichtvorliegens der Unzuverlässlichkeit)