ASVG: § 409 (Zuständigkeit der Versicherungsträger in Verwaltungssachen; Einhebung der Beiträge)
§ 410 Abs 1 Z 3 (Bescheid der Versicherungsträger in Verwaltungssachen; Erlassung eines Bescheides bei Ablehnung der Entgegennahme von Beiträgen)
VwGG: § 28 Abs 1 Z 4 (Inhalt der Beschwerde; Beschwerdepunkte)