ASVG: § 308 Abs 3 idF BGBl 31/1973 (Überweisungsbetrag und Beitragserstattung; Überweisungsbetragsleistung)
§ 310 (Wirkung der Leistung des Überweisungsbetrages und der Beitragserstattung; Löschung aller Ansprüche und Berechtigungen aus PV dieser Monate)