ABGB: § 916 Abs 1 (Nichtigkeit eines Scheingeschäftes; Verbergung eines anderen Geschäftes: nach wahrer Beschaffenheit zu beurteilen)
BSVG: § 2 Abs1 Z1 (Pflichtversicherung; KV und PV; Führung eines land(forst)wirtschaftlichen Betriebes auf eigene Rechnung und Gefahr)