vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 2006/11/0033, 25. 4. 2006 (Militärwesen)

JudikaturMilitärwesenZfV 2007/908ZfV 2007, 397 Heft 2a v. 6.6.2007

WehrG 2001: § 30 Abs 1 (vorzeitige Entlassung wegen Dienstunfähigkeit; wird Dienstunfähigkeit vom Militärarzt festgestellt, gilt Soldat als vorzeitig aus dem Wehrdienst entlassen)

§ 30 Abs 3 Z 2 (ebenso; diese wird nur mit Zustimmung des betroffenen Soldaten wirksam, wenn Gesundheitsschädigung, welche Dienstunfähigkeit verursacht hat, sonst in ursächlichem Zusammenhang mit einer Wehrdienstleistung steht)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!