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VwGH 2005/11/0213, 21. 3. 2006 (Militärwesen)

JudikaturMilitärwesenZfV 2007/906ZfV 2007, 396 Heft 2a v. 6.6.2007

WehrG 2001: § 24 Abs 1 (Einberufungsbefehl; für Rechtmäßigkeit des Einberufungsbefehles ist das Vorliegen eines aufrechten Tauglichkeitsbeschlusses maßgebend)

VwGH 2005/11/0213, 21. 3. 2006

Mit dem angef B wurde der Bf gem §§ 24 und 20 Abs 1 iVm § 27 Abs 2 WehrG 2001 zur Leistung des Grundwehrdienstes vom 5. 9. 2005 an einberufen.

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