GewO 1994: § 353 (Verfahren betreffend Betriebsanlagen; Genehmigungsansuchen; notwendige Beilagen; unterbliebene Vorlage trotz Verbesserungsauftrages; fehlende Betriebs-
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beschreibung; Ersatz durch Besichtigung des tatsächlichen konsenslosen Betriebes, keiner)