ForstG: § 11 Abs 1 (Gefahrenzonenpläne, keine Rechtsverordnungen)
§ 11 Abs 7 (ebenso; Genehmigung durch den Bundesminis-ter; keine Parteistellung der Personen, die Stellung genommen haben)
VwGG: § 34 Abs 1 (Säumnisbeschwerde, Passivlegitimation keine; bescheidmäßig zu erledigender Antrag muss durch die als belangte Behörde bezeichnete Behörde unerledigt geblieben sein)