FrG 1997: § 10 Abs 4 (Versagung einer Niederlassungsbewilligung; ausnahmsweise Inlandsantragstellung; humanitäre Gründe; besonders berücksichtigungswürdige Fälle; Fehlen einer Gefährdung oder Bedrohung; Entscheidung durch Asylbehörde; Änderung der Sachlage; Anforderungen am Vorbringen)
§ 14 Abs 2 (ebenso)