FrG 1997: § 10 Abs 2 Z 3 (Versagung Einreise- oder Aufenthaltstitel; Gefährdung öffentlicher Ruhe, Ordnung oder Sicherheit)
§ 34 Abs 1 Z 1 (Ausweisung Fremder mit Aufenthaltstitel; nachträglicher Eintritt oder Bekanntnahme von Versagungsgrund)
§ 38 Abs 1 Z 2 (Unzulässigkeit eines Aufenthaltsverbotes; maßgeblicher Sachverhalt)