FrG 1997: § 10 Abs 2 Z 1 (Niederlassungsbewilligung; Versagung; Nachweis der Unterhaltsmittel; Unterhaltsanspruch, behaupteter; „familienrechtliche Bestimmungen“ des Heimatlandes nicht ausreichend)
VwGH 2005/18/0688, 17. 2. 2006
Nach stRsp des VwGH hat der Fremde initiativ, untermauert durch Vorlage entsprechender Bescheinigungsmittel nachzuweisen, dass sein Unterhalt für die beabsichtigte Dauer seines Aufenthaltes gesichert erscheint, wobei insoweit die Verpflichtung besteht, die Herkunft der für den Unterhalt zur Verfügung stehenden Mittel nachzuweisen, als für die Beh ersichtlich sein muss, dass der Fremde einen Rechtsanspruch darauf hat und die Mittel nicht aus illegalen Quellen stammen (VwGH 10. 9. 2003, 2002/18/0251).