AsylG 1997: § 7 (Asyl aufgrund Asylantrages, Flüchtlingsbegriff, begründete Furcht vor Verfolgung; globale Bewertung aller gefährdenden Umstände, keine „isolierte Btrachtungsweise“ einzelner Faktoren, Albaner im Kosovo, Gefährdung wegen Mischehe zu einer Goranerin, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe, Asylrelevanz, Kosovo)
§ 8 (Non-refoulement-Prüfung, Prüfung der Gründe des § 57 Abs 1 und Abs 2 FrG)