AsylG 1997: § 7 (Asyl aufgrund Asylantrages, Flüchtlingsbegriff, begründete Furcht vor Verfolgung; außerordentlich hohe Strafe für „Republikflucht“, mögliche Asylrelevanz, Unterstellung einer oppositionellen Gesinnung; langer Auslandsaufenthalt und mangelnde Rückkehrabsicht nach legaler Ausreise, Vietnam)
§ 8 (Non refoulement-Prüfung, Prüfung der Gründe des § 57 Abs 1 und Abs 2 FrG)