AsylG 1997: § 7 (Asyl aufgrund Asylantrages, Flüchtlingsbegriff, begründete Furcht vor Verfolgung; exilpolitische monarchistische Aktivitäten, Teilnahme an einer regimefeindlichen Demonstration, Notwendigkeit einer Gesamtbetrachtung der Gefährdung unter Einbeziehung auch länger zurückliegender Ereignisse; Annahme oppositioneller Gesinnung, Iran)
§ 8 (Non refoulement-Prüfung, Prüfung der Gründe des § 57 Abs 1 und Abs 2 FrG)