OÖ StraßenG 1991: § 35 (Enteignung für den Bau einer öffentlichen Straße, straßenbaurechtliche Bewilligung, Tatbestandswirkung des straßenbaurechtlichen Bewilligungsbescheides)
§ 36 Abs 2 (Enteignungsverfahren; Notwendigkeit, Gegenstand und Umfang der Enteignung; Bestimmtheitsgebot; Widersprüchlichkeiten, überschießende Enteignung)