Bgld FLG: § 14 Abs 1 (Bewertungsplan; Zustellung des Bewertungsplanes bzw der Verständigung betreffend dessen Auflage muss nicht zu eigenen Händen erfolgen)
§ 14 Abs 4 (Bewertungsplan kann auch gemeinsam mit dem Besitzstandsausweis oder dem Zusammenlegungsplan erlassen werden; diese gemeinsame Erlassung ist spätester Zeitpunkt, zu dem Bewertungsplan ergehen darf)