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VwGH 2006/06/0020. 27. 6. 2006 (Baurecht)

JudikaturBaurechtZfV 2007/761ZfV 2007, 336 Heft 2a v. 6.6.2007

Tir BauO 2001: § 16 Abs 1 (Ausführung von baulichen Anlagen entsprechend dem Stand der Technik; insbesondere Erfordernisse der mechanischen Festigkeit und Standsicherheit)

§ 20 Abs 1 lit b (Baubewilligung, Änderung von Gebäuden, die allg bautechnische Erfordernisse wesentlich berühren; 13 m lange Brücke zwischen zwei Gebäuden im 2. Obergeschoß)

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