Tir BauO 2001: § 21 Abs 2 lit a (Bauansuchen, erforderliche Unterlagen, Zustimmung des Grundeigentümers; keine Berechtigung des Eigentümers zur Erhebung von Einwendungen)
AVG: § 73 (Devolutionsantrag, Legitimation; Parteien, die Anbringen an die Behörde gerichtet haben)