Wr BauO: § 129 Abs 10 (Behebung von Abweichungen von Bebauungs- und Bauvorschriften; Beseitigung vorschriftswidriger Bauten, Antrag auf eine Baubewilligung, baupolizeiliche Aufträge, mangelnder Baukonsens)
VwGH 2005/05/0070, 28. 4. 2006
1. Der Bf wurde gem § 129 Abs 10 Wr BauO (BO) der baupolizeiliche Auftrag erteilt, sämtliche ohne baubehördliche Bewilligung durchgeführten und näher beizeichneten Abänderungen zu beseitigen und das Dach wieder ordnungsgemäß herzustellen, sodass das gesamte Dachgeschoss des Hoftraktes wieder den bei der Baubehörde aufliegenden Konsensplänen und dem zugehörigen Baubescheid vom 9. 4. 1907 zur Gänze entspricht.