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VwGH 2004/06/0166, 28. 2. 2006 (Baurecht)

JudikaturBaurechtZfV 2007/725ZfV 2007, 324 Heft 2a v. 6.6.2007

Stmk BauG: § 43 Abs 2 Z 5 (Schallschutz der Benützer und Nachbarn, keine Gesundheitsgefährdung und Sicherstellung von zufriedenstellenden Wohn- und Arbeitsbedingungen; Widmungsmaß der jeweiligen Widmungskategorie maßgebend; bei Fehlen eines Widmungsmaßes ist ein medizinisches Gutachten einzuholen)

VwGH 2004/06/0166, 28. 2. 2006

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