NÖ BauO 1996: § 35 Abs 3 (Bauauftrag, Vermeidung unzumutbarer Belästigungen, Verbot der Nutzung eines zu Wohnzwecken gewidmetes Gebäudes als Tierheim, Bauland-Wohngebiet, Feststellung des bewilligten oder angezeigten Verwendungszweckes des Gebäudes)
VwGH 2004/05/0004, 27. 2. 2006