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VwGH 2005/09/0043, 24. 4. 2006 (Arbeitsrecht und Arbeiterschutz)

JudikaturArbeitsrecht und ArbeiterschutzZfV 2007/711ZfV 2007, 320 Heft 2a v. 6.6.2007

AuslBG: § 2 Abs 5 Z 5 (Schlüsselkräfte, Begriff, besondere Ausbildung oder spezielle Kenntnisse und Fertigkeiten, fachlich besonders anerkannte Ausbildung; Koch für Ayurvedische Küche)

VwGH 2005/09/0043, 24. 4. 2006

1. Das Anforderungsprofil der „speziellen Kenntnisse und Fertigkeiten mit entsprechender beruflicher Erfahrung“ iSd Einleitungssatzes des § 2 Abs 5 AuslBG ist nicht ident mit einer „sonstigen fachlich besonders anerkannten Ausbildung“ iSd § 2 Abs 5 Z 5 AuslBG, die einem strengeren Beurteilungsmaßstab unterliegt.

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