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BerK GZ 220/9-BK/06 vom 18. 1. 2007 (VERSETZUNGEN/VERWENDUNGSÄNDERUNGEN)

BerufungskommissionVERSETZUNGENZfV 2007/683ZfV 2007, 305 Heft 2 v. 2.5.2007

BDG 1979: § 38 Abs 3 Z 4 (rechtskräftige Disziplinarstrafe, Abberufung von Leitungsfunktion, Postenkommandant)

BerK, GZ 220/9-BK/06 vom 18. 1. 2007

Unbestritten ist, dass über den BW eine Disziplinarstrafe rechtskräftig verhängt wurde und damit der Tatbestand des § 38 Abs 3 Z 4 erster Halbsatz BDG erfüllt ist.

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