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BerK GZ 202/11-BK/06 vom 10. 11. 2006 (VERSETZUNGEN/VERWENDUNGSÄNDERUNGEN)

BerufungskommissionVERSETZUNGENZfV 2007/680ZfV 2007, 304 Heft 2 v. 2.5.2007

BDG 1979: § 38 Abs 3 Z 1 (Auflassung der bisherigen Dienststelle, Zuweisung eines konkreten Arbeitsplatzes, höhere Wertigkeit)

BerK, GZ 202/11-BK/06 vom 10. 11. 2006

Mit der Abberufung von seinem bisherigen ArbPl ist dem Bea ein konkreter ArbPl in der neuen Organisation zuzuweisen (vgl BerK 23. 5. 2005, GZ 103/9-BK/05). Dies ist mit der Einteilung auf einen höherwertigen ArbPl erfolgt. Daher braucht auf eine eventuelle Schlechterstellung des BW durch niedrigere Bewertung des ArbPl nicht näher eingegan­gen werden.

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