EG: Art 28 (Verbot mengenmäßiger Einfuhrbeschränkungen und aller Maßnahmen gleicher Wirkung; Zulässigkeit nichtdiskriminierender Regelungen für bestimmte Verkaufsmodalitäten; Aufnahme neuer mit gleicher therapeutischer Wirkung ausgestatteter Arzneispezialitäten wie bereits aufgenommene in das Heilmittelverzeichnis nur im Falle eines Preisvorteils, Regelungen darüber sind Verkaufsmodalitäten gleichzuhalten)