Keine Verletzung (Bescheid)
VfGH, B 578/05, 20. 6. 2006
Keine Verletzung im Recht nach Art 11 EMRK durch Untersagung einer Versammlung neben Strafanstalt, wenn aufgrund begründeter Hinweise der Anstaltsleitung Ausbruch von Gewalttätigkeiten als Folge der Versammlung zu befürchten.