vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VfGH B 578/05, 20. 6. 2006 (MENSCHENRECHTSKONVENTION, Art 11)

JudikaturMENSCHENRECHTSKONVENTION, Art 11ZfV 2007/636ZfV 2007, 287 Heft 2 v. 2.5.2007

Keine Verletzung (Bescheid)

VfGH, B 578/05, 20. 6. 2006

Keine Verletzung im Recht nach Art 11 EMRK durch Untersagung einer Versammlung neben Strafanstalt, wenn aufgrund begründeter Hinweise der Anstaltsleitung Ausbruch von Gewalttätigkeiten als Folge der Versammlung zu befürchten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!